Förderung von ÖkoheizungenJüngst wurde die monatliche BAFA-Statistik für den August 2020 zur Förderung ökologischer Heizungen durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) veröffentlicht. Daraus geht eine reduzierte Zahl beantragter Wärmeerzeuger im Vergleich zum Monat Juli hervor. Konkret handelt es sich um einen Rückgang der Anträge von 17,5 Prozent. Demnach sind 21.735 Anträge beim Bundesamt eingegangen.

Antragszahlen generell rückläufig im Vergleich zum Juli 2020

Im August zählte man knapp über 6.000 Anträge auf Förderung einer Biomasseheizung im Marktanreizprogramm beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Dies entspricht einem Rückgang von etwas über 20 Prozent im Vergleich zum Juli 2020. Die Zahl der Anträge für die finanzielle Unterstützung für eine Solarthermieanlage belief sich hingegen auf knapp über 4.500, was einem Rückgang im Vergleich zum Vormonat von knapp 18 Prozent entspricht. Außerdem zählte man im Bundesamt etwas mehr als 8.100 Anträge für eine finanzielle Unterstützung zur Installation einer Wärmepumpe, was einen Rückgang von 16 Prozent im Vergleich zum Vormonat bedeutet. Das Förderprogramm zum Heizen mit erneuerbaren Energien unterstützt auch Gasheizungen - sofern sie in Kombination mit einer Solar-, Biomasse- oder Wärmepumpenanlage konzipiert sind (sogenannte Hybridheizungen); förderungsfähig sind sie auch, wenn sie als Brennwertheizungen nach Ablauf von höchstens 24 Monaten nach dem ersten Inbetriebnehmen zusätzlich Wärme aus erneuerbaren Energien nutzen. In der Monatsstatistik August 2020 konnte das Bundesamt knapp 3.100 solcher Anträge aufführen, was einem Rückgang von etwas über 14 Prozent entspricht.

Attraktiver Ökobonus seit Anfang 2020

Seit Anfang des Jahres haben neue und deutlich attraktivere Förderkonditionen im Marktanreizprogramm Gültigkeit. Entscheiden sich Verbraucher für die Installation von Holzfeuerungen ab einer Leistung von fünf Kilowatt kommt entweder eine Austauschprämie für ölbetriebene Heizungen (45 Prozent) oder ein Ökobonus als Regel-Unterstützung (35 Prozent) infrage. Der Bund legt einerseits Wert auf Förderungen bei Neubauten für sämtliche Holzkessel-Arten sowie wasserführenden Pelletskaminöfen mit Brennwerttechnik oder Partikelabscheider. Auch bei Bestandsimmobilien sind Förderungen für Anlagen ohne Brennwerttechnik oder Partikelabscheider möglich. Der Ökobonus kommt neben Kaminöfen und Kesseln auch für Brennstofflager, Transportsystem und Pufferspeicher sowie für das Entsorgen des alten Öltanks infrage.