Förderung für Pellets - Wie werden Holzpelletskessel vom Staat gefördert?

In Deutschland wurden von Bund und Ländern unterschiedliche Programme (nicht nur zur Förderung von Pellets) aufgelegt, die dazu dienen, die Erzeugung von Wärme und Strom aus erneuerbaren Energiequellen voran zu treiben.

Das bekannteste Programm ist das Marktanreizprogramm (MAP). Es verfolgt folgendes Ziel: „Im Interesse einer zukunftsfähigen, nachhaltigen Energieversorgung und angesichts der nur begrenzten Verfügbarkeit fossiler Energieressourcen sowie aus Gründen des Umwelt- und Klimaschutzes den Anteil „Erneuerbarer Energien“ im Energiemarkt zu erhöhen“ (Quelle: Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien vom 20.08.1999, Bundesumweltministerium).

Neben diesem Programm gibt es auch Förderprogramme der Länder und Kommen. Eine Übersicht der Landesförderprogramme finden Sie unter: www.bine.info.

Ab Januar 2008 neue Förderrichtlinien - 2.000 Euro für einen Pelletkessel.

Die Förderung für Pellets wurde zum 01.01.2008 erhöht. Zwar bleibt die Grundförderung mit 36,00 Euro je kW installierte Wärmeleistung unverändert, die Mindestfördersumme wird jedoch von 1.500 Euro auf 2.000 Euro je Pelletkessel angehoben. Damit wird die erst im August 2007 erhöhte Förderung für Pellets noch einmal um 500 Euro je Anlage gesteigert. Die Förderung für Pellets erreicht damit wieder das Niveau aus den Anfangszeiten der Pelletheizung in Deutschland, als vom Bund 4.000 DM pro Anlage gezahlt wurden.

Informationen zur jeweils aktuellen Förderrichtlinie, Förderkonditionen, Antragsformulare und Erläuterungen zum Bewilligungsverfahren finden Sie auf den Internetseiten des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) – www.bafa.de.