Wie alt ist Ihre Holzfeuerstätte?Der HKI Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik rät dazu, das Alter der Holzfeuerstätte zu prüfen. Verbraucher, die eine ältere Holzfeuer betreiben, sollten rasch handeln, denn ansonsten droht dem Heizkamin, dem Kamin- oder Kachelofen im Jahr 2020 unter Umständen das Aus. Hierauf wurde jüngst vom HKI Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik hingewiesen.


Die Optionen für den Austausch der Feuerstätte

Ist die Typprüfung der häuslichen Holzfeuerstätte vor dem Jahr 1995 erfolgt, ist ein Weiterbetrieb der Anlage nur dann erlaubt, sofern sie die Grenzwerte in der Bundesimmissionsschutzverordnung für Feinstaub und Kohlenmonoxid einhalten kann. Sollte dem nicht so sein, ist die Nachrüstung mit einer Minderungstechnik erforderlich. Alternativ kann die alte Feuerstätte auch gegen ein neues Gerät ausgetauscht werden. Die dritte Option besteht darin, die Feuerstätte bis Ende Dezember 2020 stillzulegen. Daher rät der HKI Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik dazu, die Holzfeuerstätte rechtzeitig zu modernisieren. Dies sei nicht nur förderlich für die Umwelt, sondern könne darüber hinaus auch die Heizkosten senken, weil die Verbrennungstechnik in den letzten Jahren deutliche Fortschritte habe erzielen können. Moderne Geräte seien in der Lage, den Holzverbrauch um etwa ein Drittel zu senken und die Emissionen um bis zu 85 Prozent zu reduzieren.

Der Gesetzgeber hat die letzte Frist auf Ende Dezember 2024 gesetzt. Von dieser Auflage betroffen sind sämtliche Geräte, deren Prüfung zwischen Januar 1995 und dem 21. März 2010 durchgeführt wurde. Für Geräte, die später in Betrieb genommen wurden, haben hingegen die strengeren Grenzwerte der zweiten Stufe der Bundesimmissionsschutzverordnung Gültigkeit.

Den Zeitpunkt der Zulassung finden

Wenn Sie sich nicht sicher sind, wann Ihr Gerät zugelassen wurde, hilft ein Blick auf das Typenschild. Dort finden Sie das Jahr der Zulassung. Alternativ können Sie auch Ihren Schornsteinfeger bei seinem nächsten Besuch nach dem Jahr der Zulassung fragen. Als zusätzlichen Service hat der HKI Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik eine Datenbank veröffentlicht, in der mehr als 6.500 Geräte zu finden sind. Hier finden Sie Auskunft darüber, ob eine bestimmte Holzfeuerstätte den Vorgaben durch den Gesetzgeber entsprechen kann. Sie können das Verbraucher-Portal auf der Webseite www.ratgeber-ofen.de einsehen.