Die BAFA-Zahlen fü Februar 2019Gegenüber dem Monat Januar ist wieder ein Aufwärtstrend hinsichtlich der Förderanträge für Ökoheizungen erkennbar. So nahm die Gesamtzahl der Anträge im Vergleich zum Vormonat um 19 Prozent – oder knapp 5.800 in konkreten Zahlen – zu.

Detaillierte Zahlen der Förderanträge

Auch wenn sich die Antragszahlen im Vergleich zum Januar erhöht haben, liefert die Bilanz für die Biomassebranche gegenüber dem Vorjahr keinen Grund für Freudensprünge. Während im Februar 2018 noch knapp 3.500 Anträge auf Förderung einer Biomasseheizung beim BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) im Rahmen des Marktanreizprogramms eingingen, waren es im Februar 2019 nur noch etwas über 2.000 Stück, was einem Rückgang von 41 Prozent entspricht. Eine ähnliche Tendenz ist auch bei den Anträgen für eine Solarthermieanlage zu beobachten. Hier musste die Branche ein Rückgang von 39 Prozent hinnehmen. Während im Februar 2018 noch rund 2.000 Anträge eingingen, belief sich die Zahl im Februar 2019 auf lediglich 1.210. Bei den Wärmepumpen sah es hingegen etwas anders aus: Hier durfte sich die Branche um einen minimalen Zuwachs an Anträgen in Höhe von einem Prozent freuen. So zählte man im Februar 2018 2.508 Förderanträge - im Februar 2019 waren es hingegen 2.536.

Verbesserung der Förderung seit 2016

Bereits vor 24 Monaten wurde die Höhe der Förderhöhe im Rahmen des Marktanreizprogramms durch den Bund erhöht. Die Basisförderung erhöhte sich pro Kilowatt Kesselleistung auf einen Betrag von 80 Euro (zuvor 36 Euro). Zusätzlich stieg die Mindestförderung um ein Betrag von 600 Euro. Darüber hinaus wurde vom Bund ein Zuschuss für einzelne Maßnahmen, welche die Optimierung einer Heizung verfolgen, neu ins Leben gerufen. Hierzu sind unter anderem eine Erneuerung des Schornsteins, der Einbau eines Pufferspeichers bei einem Kaminofen mit Wassertasche sowie ein Brennstofflager zu zählen. Im Jahr 2018 gab es seitens des Bundes zudem eine Erhöhung der Förderung über einen Zusatzbonus des Anreizprogramms Energieeffizienz (APEE) von 20 Prozent. Des Weiteren können sich Verbraucher, die antragsberechtigt sind, zusätzliche 600 Euro sichern, um die gesamte Heizungsanlage der Immobilie energetisch zu optimieren.