Ab 2014 fordert das Marktanreizprogramm die neuen Emissionsgrenzen der Bundesimmissionsschutzverordnung als Voraussetzung für einen Förderzuschuss bei Biomasseheizanlagen.Wassergeführte Pelletskaminöfen wie auch Pelletskessel müssen unter einem Wert von 200 Milligramm pro Kubikmeter Kohlenmonoxid bleiben. Auch die Staubemissionen wurden nach unten korrigiert: So beträgt der Wert bei einer Pelletsheizung nun 20 Milligramm pro Kubikmeter.

Anlagen, die oben angeführten Kriterien nicht erfüllen, werden von der Liste förderfähiger Anlagen entfernt. Bis zum 30. Juni 2014 können nicht mehr gelistete Anlagen noch Förderansuchen stellen. Die überarbeitete Liste der förderfähigen Biomasseanlagen ist im Internet abrufbar: http://www.bafa.de/bafa/de/energie/erneuerbare_energien/biomasse/index.html