Gemäß der Energieeinsparverordnung entspricht der jährliche Heizwärmebedarf dem berechneten jährlichen Nettobedarf für die gesamte zu beheizende Immobilie für die Heizwärme in der Einheit Kilowattstunden (kWh). Berechnet wird er nach der DIN 4108 und der DIN EN 832.