Marktanreizprogramm: Erhöhte Förderung seit Januar 2020Möchten Sie im neuen Jahr eine Pelletsheizung kaufen, dann können Sie sich diese durch das Marktanreizprogramm fördern lassen. Bis zu 45 Prozent sind hierbei möglich, wie das Deutsche Pelletinstitut (DEPI) erklärt.


Die neuen Fördermöglichkeiten in der Übersicht

Seit dem 1. Januar 2020 gibt es seitens der Bundesregierung lukrativere Förderkonditionen im BAFA-Teil des Marktanreizprogramms. Die neuen Fördermöglichkeiten zusammengestellt vom DEPI nun in der Übersicht:

  • Bisher hing der Förderbetrag von der Leistung der Pelletsheizung ab. Dies ändert sich nun durch die Umstellung auf einen prozentualen Teil der Ausgaben für die Investition.

  • Zuschüsse sind im Bestand sowie für Anlagen mit Partikelabscheider oder Brennwerttechnik im Neubau möglich. Für wasserführende Pelletskaminöfen oder eine Holzzentralheizung beträgt der mögliche Zuschuss 35 Prozent. Über eine Förderung in Höhe von 45 Prozent können sich Personen freuen, die eine alte Ölheizung ersetzen, die gemäß der Energieeinsparverordnung nicht austauschpflichtig ist.

  • Der Zuschuss für Solarwärmeanlagen beläuft sich auf 30 Prozent. Wasserführende Pelletskaminöfen oder Holzzentralheizungen in Kombination mit einer förderfähigen Solaranlage sind mit 35 Prozent bzw. 45 Prozent bei einem Austausch der Ölheizung förderbar.

  • Der Zuschuss für Hybridanlagen, die aus einem wasserführenden Pelletskaminofen oder einer Holzzentralheizung mit Gasbrennwertanlage bestehen, beträgt 25 Prozent. Wichtig hierbei ist, dass der regenerative Teil der Anlage bei mindestens 30 Prozent liegen muss.

  • Die maximale Fördersumme beträgt im Marktanreizprogramm 2020 50.000 Euro brutto pro Wohneinheit bei Wohngebäuden. Bei Nichtwohngebäuden liegt die maximale Fördersumme bei 3,5 Millionen Euro brutto.

  • In der Investitionssumme sind sämtliche Maßnahmen enthalten, die mit dem Heizungstausch verbunden sind. Ebenso inkludiert sind Anlagenkomponenten wie Lager- und Transportsysteme oder Pufferspeicher.

  • Seit dem Jahr 2020 lassen sich auch Anlagen mit mehr als 100 Kilowatt fördern.

  • Für Anlagen mit mehr als 100 Kilowatt läuft der Teil der KfW-Bankengruppe im Förderprogramm auch im Jahr 2020 weiter. Gemäß Angaben durch das DEPI ist davon auszugehen, dass die Förderung durch das BAFA lukrativer ausfallen wird. Ausnahmen bilden KWK-Anlagen, die mit Holz befeuert werden, sowie Neuanlagen mit mehr als 100 Kilowatt ohne Brennwerttechnik oder Partikelabscheider.

  • Im BAFA-Teil entfällt der APEE-Zusatzbonus, während es diesen im KfW-Teil auch im Jahr 2020 weiterhin geben wird.