Neue Heizungen mit neuen EnergielabelnDas EU-Energielabel für neue Heizkessel soll dem Verbraucher auf einen Blick zeigen, wie effizient die Wärmeproduktion des Gerätes ist. Hierfür gibt es eine Skala, die von rot bis grün reicht. Seit Ende September sind die Stufen E bis G entfallen; dafür gibt es die neue Effizienzklasse A+++.

Zukunft Altbau rät: Hohe Effizienz und Auswahl der Energieträger beachten

Frank Hettler von Zukunft Altbau weist Hauseigentümer darauf hin, dass sie beim Einbau einer neuen Heizungsanlage auf eine solide Effizienz und einen hohen Anteil an erneuerbaren Energien achten sollten. Er rät dazu, direkt eine Heizung mit einer Effizienzklasse von mindestens A+ zu wählen. Allerdings gelte es, im Kopf zu behalten, dass das EU-Energielabel nichts über die zu erwartenden Betriebskosten aussagen könne. Diese hingen von zusätzlichen Faktoren wie etwa dem energetischen Zustand des Gebäudes sowie dem verwendeten Energieträger ab.
Das EU-Energielabel ist verpflichtend für neue Heizgeräte sowie Warmwasserbereiter bis zu einer Leistung von 70 Kilowatt. Auch für Warmwasserspeicher bis zu einem Speichervolumen von 500 Litern und Produktkombinationen ist das EU-Energielabel obligatorisch. Das erweiterte Etikett ist für solche Verbundanlagen bereits verfügbar. Auch für neue Einzelraumgeräte mit einer Leistung bis zu 50 Kilowatt hat die erweiterte Skala Gültigkeit. Hierzu zählen beispielsweise Holzheizungen und Pelletsöfen.
Ab dem Jahr 2021 bzw. 2022 soll es zu einer weiteren Verschärfung der Etikettierung bzw. den entsprechenden Anforderungen an die einzelnen Heizgeräte kommen.

Das Energielabel in der Praxis

Welche Heizungsarten erhalten eigentlich typischerweise welche Energielabel? Hierzu eine tabellarische Auflistung zur besseren Übersicht.

Energieklassen        Art der Heizungsanlage
A+++, A++, A+         Heizungen, die erneuerbare Energie nutzen. Dies betrifft die meisten Holzheizungen, effizient arbeitende Wärmepumpen und Solarkollektoren, welche die Wärmeerzeugung für das Gebäude ergänzen.
A+++ bis B               Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen
A oder B                   Öl- und Gasheizungen mit Brennwerttechnik
                                (Eine bessere Einstufung wird erreicht, wenn die Anlagen mit erneuerbaren Energien kombiniert werden)
C                              Niedertemperaturgeräte, die nur mäßig effizient arbeiten und im Abgas enthaltene Energie nicht nutzen. Solche Geräte dürfen lediglich in bestimmten Mehrfamilienhäuser zum Einsatz kommen.
D                              Geräte dieser Energieklasse werden in Deutschland mittlerweile nicht mehr im Handel angeboten.

Für Altgeräte im Heizungskeller ist das EU-Energielabel übrigens nicht vorgeschrieben. Für solche Geräte existiert seit dem Jahr 2016 mit dem Effizienzlabel eine vergleichbare deutsche Kennzeichnung.