Effizienzlabel für alte Heizgeräte sein Anfang 2019Den inzwischen in die Jahre gekommenen Heizkesseln geht es mehr und mehr an den Kragen. Seit Januar dieses Jahres werden Heizungsanlagen, die älter als 23 Jahre sind, mit einem Effizienzlabel ausgestattet. Hierauf wurde jüngst vom baden-württembergischen Informationsprogramm „Zukunft Altbau“ hingewiesen.

Schornsteinfeger kleben die Label

Mit dem Effizienzlabel für bestehende Heizungen wird die Sparsamkeit des Gerätes mit Energie ausgedrückt. Seit dem Jahresanfang muss es zwingend an Heizkesseln vorhanden sein, die vor dem Jahr 1996 eingebaut worden sind. Diese Etikettierung übernehmen Schornsteinfeger im Rahmen ihrer regelmäßigen Kontrollen. Zusätzliche Kosten für den Verbraucher entstehen hierdurch nicht. Ziel dieser Kennzeichnung ist es, Verbraucher für potentielle Einsparungen in Sachen Energiekosten nach einer Modernisierung bzw. Sanierung zu sensibilisieren. Das Label mache keine Angaben zu den Heizkosten, jedoch zur Effizienz des jeweiligen Gerätes, wie Frank Hettler von „Zukunft Altbau“ erklärt. Die Anlagen, die entsprechend etikettiert werden müssen, sind mindestens 23 Jahre und älter. Mit zunehmendem Alter der Geräte steigt auch deren Ausfallgefährdung. Daher wird Verbrauchern empfohlen, über einen möglichen Austausch des Gerätes nachzudenken. Eine solche Erneuerung könnte sich in vielen Fällen bereits bei Geräten lohnen, die eine Lebensdauer von 20 Jahren überschritten haben. Frank Hettler betont, dass der Heizkessel spätestens dann als technisch veraltet gelte und zu viel Energie verbrauche, wenn er in die Effizienzklassen C oder D eingruppiert werde.

Neue Effizienzklasse ab September 2019

Mit dem Effizienzlabel wird eine Anlageeffizienz auf einer Skala abgebildet, die in Farben ausgedrückt wird und von grün bis rot reicht. Grundlage ist eine allgemein berechnete und nicht gemessene Effizienz der jeweiligen Anlage. Die verschiedenen Geräte werden in Labelklassen klassifiziert, die von A++ bis E reichen. Im September 2019 wird zusätzlich die Klasse A+++ eingeführt, während die Klasse E entfällt. In die Klassen A+++ bis A+ werden nur Geräte aufgenommen, die Kraft-Wärme-Kopplung oder erneuerbare Energien verwenden. Die Klassen A bis D bleiben fossilen Heizkesseln vorbehalten. Alte Pellets- und Holzheizungen sind von der Pflicht auf ein Effizienzlabel ausgenommen.

Dieses Effizienzlabel wird seit dem Jahr 2016 schrittweise eingeführt. Im Jahr 2019 werden Schornsteinfeger nur Wärmeerzeuger etikettieren, die vor dem Jahr 1996 gebaut wurden. In den folgenden Jahren werden weitere Jahrgänge einbezogen:

•    im Jahr 2020 folgen die Baujahre 1996 und 1997,
•    im Jahr 2021 sind Baujahre zwischen 1998 und 2001 fällig und
•    ab dem Jahr 2024 unterliegen Geräte der Kennzeichnungspflicht, die älter als 15 Jahre sind.

Mit dem EU-Energielabel benötigen neue Heizungen seit September 2015 eine vergleichbare europäische Kennzeichnung.