Zweite Austauschfrist für alte Feuerstätten beachten!Besitzer einer Feuerstätte, die bereits mehr als 32 Jahre auf dem Buckel hat, müssen die nächste Austauschfrist beachten, die zum Ende dieses Jahres abläuft.

Das Gesetz sieht vor, dass zum 31. Dezember 2017 sämtliche Feuerstätten, die vor dem 1. Januar 1985 zugelassen worden sind, stillgelegt werden müssen - sofern sie den Anforderungen der zweiten Stufe der 1. Bundesimmissionsschutzverordnung nicht entsprechen können. Für die Besitzer solcher Feuerstätten kommt also nur eine Nachrüstung oder ein Austausch infrage.
Grund für diese Gesetzesauflage: Die meisten dieser Holzfeuerungen befinden sich auf einem technisch veralteten Stand und können den heutigen Ansprüchen in Sachen Umweltschutz und Wirtschaftlichkeit nicht mehr gerecht werden. Auf diesen Umstand weisen die beiden Fachverbände EFA - Europäische Feuerstätten Arbeitsgemeinschaft sowie der HKI Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik hin. Laut Angaben des HKI wurden in den letzten Jahren etwa 1,5 Millionen alte Feuerstätten gegen neue Modelle ausgetauscht. Bis zum Jahr 2024 dürfte dies laut Schätzungen des HKI auf weitere vier Millionen Exemplare zutreffen.

Hilfsmittel Feuerstättenampel

Im Vergleich zu älteren Modellen sind moderne Einzelraumfeuerstätten deutlich effizienter und stoßen bis zu 80 Prozent weniger Emissionen aus als ihre Vorläufermodelle aus den 1980er und 1990er Jahren. Besitzer können ganz einfach herausfinden, ob auch die eigene Feuerstätte von der Austauschfrist betroffen ist. Möglich macht dies die Feuerstättenampel. Das technische Alter lässt sich entweder durch die Ampelfarben oder das Typenschild am Ofen ganz leicht bestimmen:

•    Zeigt die Ampelfarbe Rot, bedeutet dies, dass das Gerät bereits überfällig ist.
•    Orangetöne in verschiedenen Abstufungen zeigen an, ob das Gerät von einer der nächsten Austauschfristen - Ende 2017, 2020 und 2024 - betroffen ist. Zusätzlich werden die Besitzer darauf hingewiesen, bis wann die Vorgaben der Verordnung erfüllt werden müssen.
•    Steht die Ampelfarbe hingegen auf Grün, muss sich der Besitzer auch für die Zukunft keine Gedanken um die Modernität der Feuerstätte machen.

Eine solche Feuerstättenampel ist beim Bezirksschornsteinfeger erhältlich und lässt sich auch im Internet kostenfrei herunterladen.