Zum 1. April 2017 wurde ein neues Energielabel für Heizungen eingeführt. Für Öl- und Gasheizungen, die im Handel angeboten werden, besteht bereits seit September 2015 eine Kennzeichnungspflicht. Diese wurde nun auch auf Heizungen, mit denen Pellets, Scheitholz, Hackschnitzel sowie andere feste Brennstoffe verfeuert werden, ausgedehnt. „Hintergrund für die spätere Einführung des Energielabels für Festbrennstoffe ist das zeitlich versetzte Gesetzgebungsverfahren der EU“, erläutert Jens Dörschel, ein Vertreter des Deutschen Pelletinstituts mit Sitz in Berlin. Die Kennzeichnungspflicht habe allerdings nichts damit zu tun, über welche Energieeffizienz die verschiedenen Gerätetypen verfügen.

Was besagt der Begriff „feste Brennstoffe“?

Zu den festen Brennstoffen werden sämtliche Brennstoffe aus holzartiger Biomasse gerechnet. Dazu gehört neben Pellets, Holz und Hackschnitzeln auch Kohle. Aber: „Kohle ist allerdings ein absolutes Auslaufmodell“, so Marin Brandis, seines Zeichens Energieexperte bei der Verbraucherzentrale Bundesverband mit Sitz in Berlin. Sehr viel interessanter für die Verbraucher seien Heizungen, die sich mit anderen Feststoffen befeuern lassen. „Da sie mit erneuerbaren Energien betrieben werden, ist zu erwarten, dass sie in sehr gute Effizienzklassen eingestuft werden“. Möglich sei zunächst einmal eine Einteilung in die Energieeffizienzklassen von A++ bis G. So rechnet Brandis damit, dass Biomassekessel größtenteils in die Klasse A+ eingestuft werden dürften. Für Holzpelletöfen sowie Pelletbrennwertkessel rechnet er sogar mit der noch besseren Einstufung in die Klasse A++. Neue Gas- und Ölbrennwertkessel hingegen besitzen in aller Regel die Effizienzklasse A.

Was muss gekennzeichnet werden?

Neben Feststoffkesseln müssen auch Verbundanlagen gekennzeichnet werden, sofern diese einen derartigen Kessel besitzen und mit Solareinrichtungen oder Temperaturreglern ausgestattet sind – das gilt zumindest bis zu einer Nennwärmeleistung von bis zu 70 Kilowatt. „Ohne Label darf der Schornsteinfeger neu in den Verkehr gebrachte Feststoffheizungen nach dem 1. April 2017 nicht abnehmen“, sagt Stephan Langer, ein Vertreter des Bundesverbandes des Schornsteinfegerhandwerks. Dabei gelten die Stufen A++ bis G bis zum September 2019, anschließend A+++ bis D. „Ältere Feststoffheizungen dürfen weiterhin betrieben werden. Sie benötigen kein Label“, ergänzt Langer. Die nächste Gruppe, nämlich Kamin- und Kachelöfen, müssen dann ab Januar 2018 gekennzeichnet werden.

Diese Kennzeichnung hat den Hintergrund, dass Verbraucher die Möglichkeit zu einer besseren Beurteilung der Energieeffizienz der verschiedenen Geräte bekommen sollen. Auch ein Vergleich verschiedener Heizungsanlagen fällt dann leichter. Die Aussagekraft der Label ist jedoch begrenzt. „Sie machen – anders als zum Beispiel das Label für Kühlschränke – nur sehr selten die geringen Unterschiede zwischen der Energieeffizienz einzelner Geräte verschiedener Hersteller deutlich“, sagt Jens Dörschel vom Deutschen Pelletinstitut. Der Grund: Auf den Schildern würden nur verschiedene Gerätetypen, etwa Öl-Brennwertheizungen mit Holzheizungen oder Wärmepumpen, verglichen.

Und auch ein Vergleich darüber, welche Betriebskosten auf den Verbraucher zukommen, würde durch die Energieeffizienzklassen nicht einfacher gemacht. Schließlich hingen die Heizkosten erheblich davon ab, was die Brennstoffe kosten. Auch welche Luftschadstoffe ausgestoßen und ob die entsprechenden Grenzwerte eingehalten werden, sei durch das Energielabel nicht ersichtlich. „Diese Grenzwerte werden erst drei Jahre später, also 2020, mit der Ökodesign-Richtlinie definiert“, erläutert Brandis vom Verbraucherschutz.

Entwarnung für deutsche Hausbesitzer

Deutsche Hausbesitzer müssen allerdings nicht befürchten, dass neu eingebaute Feuerungsanlagen unzureichend für die künftigen Anforderungen der EU sind. „Hierzulande gilt die Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen“, so Langer. „Darin sind heute schon mindestens die gleichen, meist aber noch schärfere Umweltgrenzwerte festgeschrieben, als in der Ökodesign-Richtlinie der EU.“

Beim Energieeffizienzlabel handle es sich vielmehr um eine zusätzliche Information, die sowohl Bauherren als auch Modernisierer berücksichtigen können, wenn es um die Auswahl der neuen Heizungsanlage geht. „Es ist nützlich, aber es ersetzt nicht die Planung vom Fachmann“, stellt Brandis klar. „Denn der Energieverbrauch einer Heizanlage hängt nicht nur vom verwendeten Heizkessel ab, sondern von verschiedenen Faktoren – zum Beispiel von der Größe des Gebäudes, der Wärmedämmung, dem Heizbedarf und nicht zuletzt von der Anlagenplanung.“ Dies sollte jeder Bauherr von einem Experten kalkulieren lassen.


Quelle der Zitate: http://www.n-tv.de/ratgeber/Das-gilt-bald-fuer-Pellet-Heizungen-und-Co-article19720973.html