Grenzwerte der TA Luft vom Fachverband Holzenergie kritisiertDer Fachverband Holzenergie (FVH) sieht den Löwenanteil der Biomasse-Heizwerke in Deutschland durch die Novelle der TA Luft in Gefahr. Unter der TA Luft ist eine Luftreinhaltungsverordnung seitens des Bundesumweltministeriums zu verstehen, durch welche die europäische Richtlinie für mittelgroße Feuerungsanlagen (mit Leistungen zwischen einem und 50 Megawatt) umgesetzt wird. Durch sie wird der Stand der Technik in mehr als 50.000 Anlagen in Deutschland festgelegt. Ziel der TA Luft ist eine Reduzierung von Emissionen und Immissionen von Luftschadstoffen aus Anlagen, die genehmigungspflichtig sind.

Grenzwerte können aus technischer Sicht nicht eingehalten werden

Die Grenzwerte der TA Luft wurden jüngst vom Bundesumweltministerium hinsichtlich der EU-Vorgaben angepasst und dabei verschärft (einen Entwurf der Novelle finden Sie hier: http://www.bmub.bund.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Luft/taluft_entwurf_bf.pdf. Nach Ansicht des FVH würden hierdurch neue Biomasse-Projekte verhindert. Die Grenzwerte, die im Entwurf der TA Luft-Novelle vorgeschlagen sind, könnten nur mit Technologien für Großkraftwerke realisiert werden. Kleinere Anlagen mit Leistungen zwischen einem und fünf Megawatt könnten die Grenzwerte wirtschaftlich und technisch jedoch kaum einhalten. Die im Raum stehenden Grenzwerte für Holzheizwerke hätten mit dem Stand der Technik nichts zu tun, so die Kritik seitens des FVH-Koordinators Thomas Siegmund.

Holzwirtschaft ist durch Novelle der TA Luft in Gefahr

Aus Sicht des FVH würde nicht nur der Verlust riesiger CO2-Einsparungen im Wärmesektor drohen, sondern zudem auch Absatzeinbrüche in der holzverarbeitenden Industrie und der Forstwirtschaft. Dies werde wiederum deutliche Auswirkungen auf die regionale Wertschöpfung haben und damit zu einer Gefährdung von Einkommen und Arbeitsplätzen in ländlichen Regionen führen, wie Siegmund erklärt. Es könnte für Unternehmen, die ihre eigenen Holzabfälle beispielsweise zur Bereitstellung von Prozessdampf einsetzen würden, zu einer unverhältnismäßigen Benachteiligung im internationalen Wettbewerb kommen – Grund hierfür seien die einseitig verschärften Grenzwerte für Emissionen.

Fachverband Holzenergie befürchtet Renaissance fossiler Brennstoffe

Von der Novelle der TA Luft seien alle Betreiber von Biomassefeuerungen in Deutschland betroffen. Hierzu würden kommunal oder genossenschaftlich betriebene Holzheizwerke ebenso zählen wie Anlagen in der Holz- und Sägeindustrie sowie EEG-Biomasseheizkraftwerke. Diese Unternehmen stünden nach einer kurzen Übergangsfrist allesamt vor dem wirtschaftlichen Aus. In der Folge käme es nicht mehr zu einem Bau neuer Anlagen und ein Repowering vieler Anlagen würde verhindert. Siegmund schließt mit dem Hinweis, dass es „uns mit diesen Grenzwerten“ unmöglich gemacht werde, einen entsprechenden Beitrag zur Wärmewende leisten zu können. Als Alternative sieht er für die Zukunft die Wiederkehr von fossilen Brennstoffen, wie Öl oder Gas, anstatt die Verbrennung klimafreundlicher Holzbrennstoffe.