Novelle der HeizkostenverordnungMit der neuen Heizkostenverordnung müssen Vermieter jeden Monat über die Kosten für Warmwasser und Heizung informieren.

Novelle der Heizkostenverordnung soll Mietern beim Energiesparen helfen

Seit Dezember 2021 gilt die neue Heizkostenverordnung. Diese Novelle nimmt Vermieter in die Pflicht, ihre Mieter jeden Monat über deren Energieverbrauch für Warmwasser und Heizung zu informieren. Der Hintergrund hierfür: In den meisten Fällen erfahren Mieter erst im Rahmen der jährlichen Heizkostenabrechnung ihren Verbrauch. Zu diesem Zeitpunkt ist es jedoch zu spät, um Energiesparmaßnahmen zu treffen und der Ärger der Mieter, wenn Nachzahlungen gefordert werden, ist häufig groß. Mit der regelmäßigen Auskunft über den Verbrauch sollen Mieter für ihr Energieverhalten sensibilisiert werden und die Möglichkeit bekommen, ihre Heizkosten zu steuern.


Möglichkeit der Fernablese Voraussetzung für die regelmäßigen Informationen

Ein Vorschlag des Umweltbundesamtes in Sachen Gestaltung der monatlichen Heizinformationen sieht vor, dass Mieter über folgende Dinge informiert werden sollen:

1.    Angaben zum monatlichen Energieverbrauch
2.    Eine Schätzung über die Höhe der Heizkosten
3.    Tipps, um Energie einzusparen

Vermietern ist es möglich, die monatlichen Informationen per Mail, in einer App oder auf dem klassischen Postweg an die Mieter zu übermitteln. Allerdings hat die Pflicht zur monatlichen Auskunft nur bei Wohnungen Gültigkeit, die über fernablesbare Zähler verfügen. Dies bedeutet, dass sich der Verbrauch durch den Messdienstleister ablesen lässt, ohne dass hierfür Zugang zur Wohnung des Mieters erforderlich ist. Viele Messgeräte erlauben dies aktuell jedoch noch nicht. Laut der neuen Heizkostenverordnung müssen solche Geräte bis spätestens Ende 2026 durch moderne Zähler ersetzt werden. Grundsätzlich von den Pflichten ausgenommen sind Wohnungen, in denen ein eigenes Heizsystem vorhanden ist, wie es beispielsweise bei einer Gasetagenheizung der Fall ist.


Fazit

Sicherlich ist die Novelle der Heizkostenverordnung ein Schritt in die richtige Richtung, um den Energieverbrauch in privaten Haushalten zu reduzieren und Mieter für das Thema Heizkosten zu sensibilisieren. Letztlich profitieren auch Mieter von der monatlichen Auskunft durch den Vermieter, denn je niedriger die Heizkosten sind, umso geringer fällt auch die monatliche finanzielle Belastung für die Mieter aus. Zudem müssen Mieter durch die Novellierung keine Angst mehr vor unerwartet hohen Nachzahlungen bei der jährlichen Heizkostenabrechnung haben.