Neue Regeln für Energieausweise ab Mai 2021Ab Mai 2021 müssen Energieausweise erneuert werden, die bereits zehn Jahre auf dem Buckel haben. In der Zukunft muss sich auf ihnen die Höhe der Treibhausgasemissionen ablesen lassen, wie vom Informationsprogramm Zukunft Altbau hingewiesen wurde.

Energieausweise fallen detaillierter aus

Hauseigentümer sind in der Zukunft bei Verbrauchsausweisen dazu verpflichtet, umfangreiche Angaben hinsichtlich der energetischen Bewertung der Immobilie zu machen. Dies wird vom Gebäudeenergiegesetz vorgeschrieben, das seit dem 1. November 2020 Gültigkeit hat. Die Angaben müssen von einem Gebäudeenergieberater vor Ort bzw. durch geeignete Fotos überprüft werden. Die neuen Regelungen haben Gültigkeit ab dem 1. Mai 2021. Relevant sind die Änderungen dann für alle Energieausweise, die im Jahr 2011 ausgestellt wurden. Der Energieausweis bzw. eine Kopie hiervon muss im Falle einer Neuvermietung, einem Verkauf oder einer Verpachtung einer Immobilie vorgezeigt werden. Dies hat künftig auch für Makler Gültigkeit. Unverändert erhalten bleiben hingegen die verpflichtenden Angaben in Immobilienanzeigen. Keinen neuen Energieausweis benötigen Personen, die ihr Gebäude nicht neu vermieten oder es selbst bewohnen.

Was ändert sich für Energieausweise ab Mai 2021?

Ab dem 1. Mai 2021 müssen im Energieausweis die Treibhausgasemissionen angegeben werden. Dieser Wert errechnet sich aus dem Primärenergiebedarf des Gebäudes.
Ab Mai müssen Eigentümer zudem die energetische Qualität der Immobilie in Verbrauchsausweisen umfangreicher angeben als bisher. Dies hat bereits Gültigkeit für Bedarfsausweise.
Ebenfalls im Energieausweis muss das Fälligkeitsdatum der nächsten Untersuchung notiert sein.
Damit passende Modernisierungsmaßnahmen empfohlen werden können, müssen Gebäudeenergieberater in der Zukunft Bestandsgebäude vor Ort entweder anhand von Fotos bewerten oder vor Ort in Augenschein nehmen. Hierdurch verspricht man sich, die Qualität der Sanierungsempfehlungen zu verbessern.
Sofern Eigentümer die Daten für den Energieausweis zur Verfügung stellen, sind sie dafür verantwortlich, dass die Angaben auch der Wahrheit entsprechen.
Experten, von denen Energieausweise ausgestellt werden, müssen die Informationen, die von Eigentümern zur Verfügung gestellt werden, sorgfältig prüfen. Die Angaben gelten nur dann als verwendbar, wenn keine Zweifel an ihrer Richtigkeit bestehen.