BAFA-Statistik für November 2020Die BAFA-Statistik für den November 2020Jüngst wurde die Monatsstatistik für den November 2020 vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) veröffentlicht. Hierbei geht es um die Förderung ökologischer Heizungen. Den Zahlen lässt sich entnehmen, dass die Anzahl von beantragten Wärmeerzeugern im Vergleich zum Oktober auf einen Wert von knapp 29.000 gestiegen ist, was einemZuwachs von mehr als 21 Prozententspricht.

Die Zahlen der Monatsstatistik für November 2020 im Detail

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle konnte imNovember 2020 8.382 Anträge auf die Förderung einer Biomasseheizung im Marktanreizprogramm vermelden. Dies bedeutet einen Zuwachs von 22,4 Prozentim Vergleich zum Vormonat. In Sachen Förderung einer Solarthermieanlage gingen beim BAFA 4.621 Anträge ein. Im Oktober 2020 waren es noch etwas über acht Prozentweniger. Zusätzlich zählt das BAFA 12.675 Anträge für den Zuschuss zur Installation einer Wärmepumpe, was einem Plus von 31,4 Prozentim Vergleich zum Oktober 2020 entspricht. Ebenfalls förderbarsind Gasheizungen in Kombination mit dem Heizen mit erneuerbaren Energien -für den Fall, dass dieseals Hybridheizungen in Verbindung mit einer Wärmepumpenanlage, einer Solaranlage oder einer Biomasseanlage betrieben werden. Alternativ lassen sich auch Brennwertheizungen finanziell fördern, wenn spätestens nach Ablauf von zwei Jahren nach der Inbetriebnahme weitere Wärme aus erneuerbaren Energien genutzt wird. In der Monatsstatistik November 2020 sind 3.195 solcher Anträge aufgeführt, was einemZuwachs von 5,7 Prozententspricht.

Umstieg von Öl auf Holzpellets wird mit einem besonderen Ökobonus honoriert

Seit Beginn des Jahres 2020 haben neue und gleichzeitig deutlich attraktivere Sonderkonditionen im Marktanreizprogramm Gültigkeit. Werden Holzfeuerungen ab einer Leistung von fünfKilowattinstalliert, ist entweder ein Ökobonus als Regelförderung von 35 Prozentoder eine Austauschprämie für Ölheizungen von 45 Prozentmöglich. Im Neubau werden seitensdes Staates sämtliche Arten von wasserführenden Pelletskaminöfen mit Partikelabscheider, Holzkessel oder Brennwerttechnik gefördert. Im Gebäudebestand trifft dies zusätzlich auf Anlagen ohne Brennwerttechnik oder Partikelabscheider zu. Neben dem Kaminofen oder dem Kessel hat der Ökobonus auch für Pufferspeicher, Brennstofflager, Transportsysteme sowie die Entsorgung alter Öltanks Gültigkeit.

Bildquelle: https://twitter.com/BAFA_Bund/status/1334068466480009216/photo/1