Als Passivhaus werden Gebäude bezeichnet, die ohne aktives Heizungssystem - sei es mit Pellets oder anderen Brennstoffen – auskommen. Darüber hinaus darf der gesamte Energiebedarf einen Wert von 42 Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr nicht übersteigen. Die Heizlast eines Passivhauses darf auch an kalten Wintertagen den Wert von zehn Watt pro Quadratmeter nicht übersteigen, zudem liegt der Grenzwert bezüglich des Primärenergiebedarfs bei 120 Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr. Passivhäuser werden so genannt, weil der Wärmebedarf größtenteils aus passiven Quellen gedeckt wird. Dazu gehören die Sonneneinstrahlung ebenso wie die Abwärme von technischen Geräten und Personen. Der Baustandard eines Passivhauses lässt sich im Rahmen von Sanierungsarbeiten auch an Gebäuden älteren Baujahres erreichen. Eine wesentliche Säule des Passivhaus-Standards besteht in einer sehr guten Wärmedämmung an allen Umfassungsflächen wie Wänden, Dach, Fundamenten und Fenstern, zudem wird darauf geachtet, dass Wärmebrücken vermieden werden. Weil die Gebäudehüllen eines Passivhauses nahezu luftundurchlässig sind, erfolgt die Frischluftzufuhr im Rahmen einer kontrollierten Wohnraumlüftung.