Foerdermöglichkeiten Einbau PelletheizungEs kann durchaus anstrengend sein, Förderprogramme ausfindig zu machen. Dies ist jedoch ein lohnenswertes Unterfangen, denn, wenn man staatliche Fördermöglichkeiten nutzt und die einzelnen Programme clever miteinander kombiniert, lassen sich beim Einbau einer Pelletheizung durchaus vierstellige Summen sparen.

Marktanreizprogramm als wichtigste Fördermöglichkeit

Als wichtigste Förderquelle für Immobilienbesitzer, die ihr Heizsystem auf Pellets umstellen wollen, bietet sich das Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien an. Dieses wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa), das für die Installation von Pelletheizungen großzügige Zuschüsse vergibt, betreut.

Diese Großzügigkeit lässt sich an einfachen Rechenbeispielen verdeutlichen:
Möchte ein Hausbesitzer eine Pelletheizung mit einer Leistung von 5 kW und einem Pufferspeicher mit Mindestspeichervolumen von 30 l/kW installieren, kann er mit einem Zuschuss von 2.100 Euro rechnen. Sollte es sich hierbei um eine Pellet-Brennwertheizung handeln, kann der Hausbesitzer mit einer zusätzlichen Förderung von 750 Euro rechnen. Sollte zudem eine Solarwärmeanlage installiert werden, erwirbt man einen zusätzlichen Anspruch auf einen Kombinationsbonus in Höhe von 500 Euro. Sollten die Sonnenkollektoren unter die Solarförderung des Marktanreizprogrammes fallen, kann sich der Immobilienbesitzer über weitere 1.500 Euro Zuschüsse freuen.
Rechnet man diese vier Beträge zusammen, ergibt sich bereits eine Förderung von stolzen 5.650 Euro.

 

Von der Bafa werden förderfähige Pelletkessel gelistet

Interessiert man sich für die einzelnen Zuschüsse, sollte man zunächst abklären, ob die gewünschte Pelletheizung die notwendigen Förderkriterien erfüllen kann. Hierzu muss diese in der „Liste mit den förderfähigen automatisch beschickten Biomasseanlagen“ aufgeführt sein, die auf der Webseite des Bafa heruntergeladen werden kann. Der Förderantrag muss spätestens sechs Monate nach Inbetriebnahme der Anlage eingereicht werden. Der „Antrag auf Förderung einer Anlage zur Verfeuerung fester Biomasse“ kann auch in elektronischer Form ausgefüllt und verschickt werden.

Diesem Antrag müssen Kopien der installierten Anlagen sowie eine Fachunternehmererklärung des Handwerkers, der den Ofen oder die Heizung installiert hat, beigelegt werden. Darüber hinaus muss der Installateur bestätigen, dass ein hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage durchgeführt wurde. Zudem ist bei Pelletheizungen eine wichtige Fördervoraussetzung, dass zumindest eine Umwälzpumpe im Heizungssystem die Anforderungen hinsichtlich Effizienz gemäß der Effizienzklasse A erfüllt. Möchte man eine Brennwertheizung mit einer vom Bafa geförderten Solaranlage kombinieren, muss hierfür der „Antrag auf Förderung einer thermischen Solaranlage“ ausgefüllt und eingereicht werden.

 

Auch die KfW-Bankengruppe gewährt Tilgungszuschüsse und Darlehen

Neben dem Marktanreizprogramm bietet auch die KfW-Bankengruppe Bauherren finanzielle Unterstützung in Form von Darlehen und Tilgungszuschüssen. Kreditnehmer können nicht nur von günstigen Zinssätzen bei den Krediten profitieren, sondern auch von langen Kreditlaufzeiten mit Zinsbindung sowie tilgungsfreien „Anlaufjahren“. Das Programm „Energieeffizient Sanieren –Ergänzungskredit“ ist vor allem für Pellet-Freunde interessant, da es das Marktanreizprogramm sinnvoll ergänzt. Möchte man sein Heizsystem auf Pellets umstellen, ist ein zinsverbilligtes Darlehen der KfW-Bankengruppe von bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit in Kombination mit Zuschüssen des Bafa möglich. Förderungsberechtigt sind alle Pelletheizungen mit einer Leistung von 5 bis 100 kW.

Um am oben aufgeführte Rechenbeispiel zu bleiben: sollte die gewünschte Pelletheizung mit Solarwärmeanlage 25.000 Euro kosten, werden bereits 5.650 Euro über die Förderung des Bafa abgedeckt. Die restlichen Investitionskosten von 19.350 Euro können dann über das KfW-Förderprogramm zinsgünstig finanziert werden.

 

Einen Beratungstermin vereinbaren

Im Gegensatz zur Bafa werden die Fördermittel der KfW-Bankengruppe nicht direkt vergeben, sondern nur über Finanzierungsinstitute, wie etwa die Sparkassen. Möchten Sie bei der KfW-Bank einen Förderantrag stellen, müssen Sie sich deshalb zunächst an ein passendes Finanzierungsinstitut wenden. Dies hat sich in der Vergangenheit mitunter als schwierig erwiesen, da die angefragten Banken natürlich lieber ihre eigenen Kredite vermitteln möchten. Auf der Internetseite der KfW-Bankengruppe können Sie daher einen Beratungstermin bei bis zu drei Finanzierungspartnern in Ihrer Nähe beantragen.
Zunächst wird Ihre Kreditwürdigkeit durch das ausgewählte Finanzierungsinstitut geprüft. Anschließend leitet das Institut den Antrag schließlich an die KfW-Bankengruppe weiter, die ihrerseits wiederum prüfen wird, ob die jeweiligen Förderbedingungen erfüllt werden. Erst im Anschluss wird dann der Kredit freigegeben. Bei einigen KfW-Programmen kann es zudem notwendig sein, einen Sachverständigen aus einer Expertenliste für Förderprogramme des Bundes zu beauftragen. Hierfür wird von der KfW-Bankengruppe jedoch ein zusätzlicher Zuschuss gewährt.