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Unter der Grundlast ist der fortlaufende Bedarf nach einer Wärmeleistung oder einer elektrischen Leistung zu verstehen, die innerhalb einer bestimmten Nutzungsperiode nicht unterschritten wird. Die Grundlast bei einem Einfamilienhaus stellt die Warmwasserbereitung dar, da sie sowohl in den Winter- als auch in den Sommermonaten täglich in derselben Menge verfügbar sein muss.

Mit dem beheizten Gebäudevolumen werden im Sinne der Energieeinsparverordnung alle indirekt oder direkt beheizten Räume zusammengefasst. Daher ist es nur möglich, entweder das gesamte Gebäude oder nur die entsprechenden Bereiche im beheizten Gebäudevolumen einzubeziehen.