Neue Anforderungen für WarmwasserspeicherSeit dem 26. September 2017 sind für Warmwasserspeicher neue Anforderungen in Sachen Energieeffizienz gültig. Laut der Ökodesign-Richtlinie der Europäischen Union müssen Speichersysteme, die über einen Inhalt von bis zu 2.000 Litern verfügen, energieeffizientere Eigenschaften aufweisen als bisher. Hierauf wurde vom Forum für Energieeffizienz in der Gebäudetechnik (VdZ) hingewiesen.

Das Energielabel als Hilfsmittel für den Verbraucher

Für Hersteller bedeutet diese Vorgabe seitens der EU, dass sie ihre Warmwasserspeicher besser dämmen müssen. Hausbesitzer, die bereits über einen Boiler verfügen, müssen diesen jedoch nicht nachrüsten. Auch wenn Warmwasserspeicher den neuen Anforderungen nicht entsprechen, dürfen sie noch verkauft werden. Laut VdZ wirkt sich die neue Regelung auf das Energielabel aus, das Verbrauchern europaweit Informationen bezüglich der Effizienz verschiedener Geräte im Haushalt geben soll. Aufgrund der verschärften Vorgaben ist die schlechteste Klasse G beim Label für Warmwasserspeicher inzwischen weggefallen. Als Ersatz ist die Top-Klasse A+ gültig. Geräte, die bisher in die Klassen D oder schlechter eingestuft wurden, dürfen nicht mehr verkauft werden, da sie zu hohe Wärmeverluste aufweisen.

VdZ rät: Beratung vor dem Kauf in Anspruch nehmen

Der Verbraucher kann auf dem Energielabel ablesen, wie viel Wärme ein Warmwasserspeicher verliert. Jedoch rät der VdZ vor dem Kauf eines neuen Warmwasserspeichers dazu, sich nicht allein auf das Energielabel zu verlassen, sondern eine Beratung durch einen Experten in Anspruch zu nehmen. Der Grund: Die Energieeffizienz stellt nur ein Kriterium dar, das beim Kauf eines Warmwasserspeichers beachtet werden sollte.

Übrigens: Wird der Einbau eines Pufferspeichers mit einem hydraulischen Abgleich der Heizungsanlage verbunden, gibt es in Deutschland 30 Prozent der Kosten für die Anschaffung vom Staat zurück.