Holzfeuerungen emissionsärmer als lange gedachtModerne Feuerstätten können emissionsarm heizen – Diese Aussage traf jüngst Markus Schlichter - seines Zeichens Mitglied des technischen Ausschusses beim Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks – Zentralinnungsverband (ZIV) - in einem Interview.

Studie ergibt: Holzfeuerungen machen nur einen geringen Anteil am Feinstaubaufkommen aus

Holzfeuerungen würden einen Gesamtanteil von etwa 13 Prozent am Feinstaubaufkommen verursachen. Dies ginge aus einer Studie vom Deutschen Biomasseforschungszentrum DBFZ aus dem Jahr 2014 hervor. In der Studie werde nach Art der Feuerung und dem Anlagentyp getrennt. Als Ergebnis gehe aus der Studie hervor, dass den strengen Vorschriften zur Luftreinhaltung insbesondere mechanisch beschickte Feuerstätten sowie Heizungsanlagen mit einer gleichmäßigen Verbrennung gerecht werden könnten.

Die genauen Anteile am Feinstaubaufkommen verursacht durch Holzfeuerungen seien natürlich von der Heizintensität und den Kältetagen abhängig. In der Studie des DBFZ würde darauf hingewiesen, dass Einflüsse durch die Witterung zu Abweichungen von bis zu zehn Prozent führen könnten. Zudem zeige sich auch ein deutlicher Unterschied zwischen Zentralheizungsanlagen, die für eine ganze Immobilie Wärme erzeugen und einzelnen Feuerstätten, wie beispielsweise Kachel- und Kaminöfen, die für die Erwärmung eines einzelnen Raumes verantwortlich seien. Einen ordnungsgemäßen Betriebszustand der Anlage sowie ein auf die Anlage abgestimmter Brennstoff und Pufferspeicher vorausgesetzt, würden Zentralheizungsanlagen signifikant weniger zur Feinstaubbelastung beitragen als man bisher angenommen habe.

Wie sieht es mit dem Brennstoff aus?

Der Brennstoff spiele bei der entstehenden Feinstaubbelastung eine große Rolle. So müssten Verbraucher vor allem bei Festbrennstoffen besonders auf die Qualität des Brennstoffes, die Abstimmung mit der Heizungsanlage und der Lagerstätte achten. Holzbrennstoffe wie Pellets böten hervorragende Voraussetzungen für einen emissionsarmen Abbrand. Problematisch werde das Heizen mit Holz jedoch im Falle einer unsachgemäßen Bedienung der Anlage und wenn der Verbraucher keinen geeigneten Brennstoff verwende.

Auflagen seitens des Gesetzgebers

Für alle Holzfeuerstätten ist seit dem Jahr 2010 die novellierte Erste Bundesimmissionsschutzverordnung gültig. In ihr sind strenge Emissionsgrenzwerte vorgeschrieben. Zum 1. Januar 2015 wurde die Regelung zur Luftreinhaltung zusätzlich für mechanisch beschickte Pelletsheizungs- und Hackgutheizanlagen verschärft. Diese Verschärfung gilt bei Scheitholzkesseln für neu errichtete Anlagen ab dem kommenden Jahr 2017. Für Heizkessel, die mit Pellets oder Holz betrieben werden, lautete bisher die Vorgabe seitens des Gesetzgebers, dass der Schornsteinfeger die Einhaltung der Emissionen im Abstand von zwei Jahren in der Praxis überprüfen muss.
Aktuelle Messungen der Schornsteinfeger für Pelletsheizungen würden jedoch zeigen, dass sich eine hohe Beanstandungsquote, bedingt durch die schärferen Grenzwerte, bisher nicht bewahrheitet habe.
Den Grund hierfür sieht Markus Schlichter darin, dass das hohe Niveau in Sachen Luftreinhaltung nicht über Nacht gekommen sei. Die Technik von modernen Pellets- und Holzheizungen sei in den letzten Jahren deutlich verbessert worden, mit der Folge, dass die Anlagen heutzutage einen wichtigen Beitrag zur Luftreinhaltung leisten könnten. Zudem stünden inzwischen Sekundärmaßnahmen zur Verfügung, die dabei helfen würden, die gesetzlichen Anforderungen einzuhalten.