Bei der Veranstaltung des baden-württembergischen Umweltministeriums in Berlin am 02. März 2015 ging es um die Novellierung des Wärmegesetzes. Der Geschäftsführer des Deutschen Energieholz- und Pellet-Verbandes e.V. (DEPV), Martin Bentele verwies darauf, dass man mit einer maßvollen Ordnungspolitik den Anteil erneuerbarer Energien am Wärmemarkt erhöhen könne. Seit dem Inkrafttreten des Erneuerbaren-Wärme-Gesetzes (EWärmeG) Baden-Württemberg 2008 habe der Anteil der Pelletfeuerungen im Südwesten von 16,1 auf 21,1 Prozent im Bundesländervergleich zugelegt. 

Die Immobilien- und Hausbesitzer können sich mit dem EWärmeG arrangieren ebenso die Planer und Heizungsbauer. In Baden-Württemberg ist die Einbeziehung erneuerbarer Wärmequellen üblich, sollten in den Gebäuden Maßnahmen geplant sein, die zur Wirkung des EWärmeG führen, wie zum Beispiel ein Heizungsaustausch. Die Novellierung der Inhalte des EWärmeG hätte laut Martin Bentele etwas ambitionierter ausfallen können, vor allem was die in Bezug auf die Ausnahmetatbestände und die Nutzungspflicht angeht. Allerdings ist der Landesregierung zugute zu halten, dass diese das EWärmeG bereits novelliert, der Bund aber noch nicht einmal den ersten Schritt gemacht hat. Pellets werden heute schon sehr umfangreich genutzt. Ganz besonders im gewerblichen Bereich sind die Einsatzfälle sehr vielzählig, so ist zum Beispiel ein Pharmaunternehmen soweit, dass es seine Prozesswärme komplett mit Pellets erstellt und auch in Sinsheim wird das Bundesligastadion der TSG Hoffenheim bereits komplett mit Pellets beheizt. In Baden-Württemberg gibt es laut der DEPV bereits 67.000 Pelletfeuerungen, die eine Wärmeerzeugung von 1,4 TWh aufweisen. Das bedeutet im Jahr einen Pelletsverbrauch von 336.000 Tonnen. Die Zahl derer, welche diese Pellets nutzen wollen, steigt stetig, was sich natürlich als großer Vorteil erweist.