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Der Branchenverband DEPV weist Energieberater, Planer und Installateure darauf hin, dass die gängige Berechnung des Heizenergiebedarfs nach der Norm DIN V 4701-10 moderne Pelletheizungen deutlich zu schlecht bewertet. Der Verband hat eine Liste mit korrekten Werten für Pelletskesseltypen und wasserführender Pelletsöfen veröffentlicht.

Die Norm DIN V 4701-10 zur energetischen Bewertung heiz- und raumlufttechnischer Anlagen für den EnEV-Nachweis heranzogen, der wiederum für den Energiepass benötigt wird. Für die Berechnung des Energiebedarfs von Holzkesseln sieht die Norm vor, dass individuelle Herstellerkennwerte verwendet werden. Der DEPV weist hin, dass die veralteten Standardwerte der Norm aus dem Jahr 2003 sind, veraltet sind. Sie bilden nicht den Stand der Pelletsheiztechnik von heute ab.

Die alten Werte gehen noch von Standardwerten für den Kesselwirkungsgrad von 80 Prozent aus. Tatsächlich liegen die aktuellen zwischen 90 und 98,5 Prozent – bei Brennwertkesseln sogar bei über 100 Prozent. Auch die Standardwerte für den Hilfsenergiebedarf sind um ein Mehrfaches höher als die aktuellen Herstellerangaben und verzerren die Realität.

Der DEPV hat daher seine im Dezember 2013 erstmals publizierte Liste der individuellen energetischen Kennwerte von Pelletsfeuerungen nach DIN 4701-10 aktualisiert. Die überarbeitete Fassung enthält die Angaben für 167 Pelletkessel und wasserführende Pelletkaminöfen der wichtigsten Hersteller, darunter über 60 neue Geräte.

Zu hoher Endenergiebedarf mit alten Werten

Wird mit den veralteten Werten gerechnet, ergibt sich ein deutlich zu hoher Endenergiebedarf und auch Pelletsverbrauch. Bleibt auch der Pufferspeicher unberücksichtigt, wird insgesamt ein bis zu 50 Prozent zu hoher Heizenergiebedarf errechnet. Bei einem durchschnittlichen Wohnhaus kann dies einen zusätzlichen Pelletsbedarf von bis zu 3 Tonnen pro Jahr ausmachen. Pelletsheizungen erscheinen dann in vielen Fällen unwirtschaftlich gegenüber fossilen, klimaschädlichen Heizungsarten.

Für die korrekte Berechnung und um einzuschätzen, wie wirtschaftlich eine Pelletsheizung ist, müssen die tatsächlichen Herstellerkennwerte für das Berechnen verwendet werden. Dies gilt sowohl bei Berechnungen für die Energieberatung und die Heizungsplanung, für öffentlich-rechtliche Nachweise im Rahmen von EnEV und KfW und bei der Bestimmung der Energieeffizienzklasse für neue Wohngebäude in den neuen Energieausweisen.

Für die KfW Bewertung von Gebäuden bedeutet das zum Beispiel, dass mit realistischen Werten gerechnet, manche mit Pelletheizungen beheizte Mehrfamilienhäuser weniger gedämmt werden müssen, um die KFW – Standards zu erreichen. Mit den richtigen Kennzahlen bekommen Sanierer also mehr Fördergeld und müssen gleichzeitig weniger Geld für Sanierungsmaßnahmen ausgeben.

Bei Berechnnungssoftware neue Werte per Hand eingeben

Die gängigen Softwareprogramme ermöglichen die Verwendung individueller Werte. Anlagenplaner sollten darauf achten, dass die meisten EDV-Programme die Herstellerkennwerte nicht bereitstellen, sodass sie der Anwender selbst einzugeben muss, um genaue Ergebnisse zu erhalten.

Die Liste der Herstellerkennwerte nach DIN V 4701-10 für Pelletfeuerungen kann auf der Webseite www.depv.de/de/holzpellets/pelletheizsysteme/energetische_kennwerte kostenlos abgerufen werden.